Geburtsurkunden
Beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden für Behörden, Standesämter und Visaverfahren.
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Wählen Sie die passende Dokumentart aus und laden Sie anschließend Ihre Unterlagen hoch. Auch andere amtliche und rechtliche Dokumente können Sie gern anfragen.
Beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden für Behörden, Standesämter und Visaverfahren.
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Dokument hochladenEhe- und Heiratsurkunden für Standesämter, Behörden und internationale Verfahren.
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Dokument hochladenSchul-, Hochschul-, Diplom- und Promotionszeugnisse sowie weitere Bildungsnachweise.
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Dokument hochladenScheidungsurteile und gerichtliche Entscheidungen für Behörden und neue Eheschließungen.
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Dokument hochladenHandelsregisterauszüge und Unternehmensunterlagen für internationale Geschäftsvorgänge.
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Dokument hochladenFührungszeugnisse und Strafregisterauszüge für Arbeitgeber und Behörden.
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Dokument hochladenFührerscheine und Fahrerlaubnisdokumente für Behörden und Umschreibungsverfahren.
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Dokument hochladenPersonalstammblätter, Dienstzeitnachweise und weitere Wehrdienstdokumente.
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Dokument hochladenArbeitsverträge und Beschäftigungsnachweise für Arbeitgeber, Behörden und Visa.
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Dokument hochladenMietverträge und Wohnraumnachweise für Behörden und internationale Angelegenheiten.
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Dokument hochladenLedigkeitsbescheinigungen für Standesämter und Eheschließungen im In- und Ausland.
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Dokument hochladenEhefähigkeitszeugnisse und vergleichbare standesamtliche Nachweise.
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Dokument hochladenBescheinigungen über das alleinige Sorgerecht für Behörden, Reisen und Familienverfahren.
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Dokument hochladenSterbeurkunden für Behörden, Nachlassangelegenheiten und internationale Verfahren.
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Dokument hochladenTestamente und weitere Nachlassdokumente für Behörden und Rechtsangelegenheiten.
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Dokument hochladenBeglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen von offiziellen Dokumenten, die von einem gerichtlich ermächtigten, öffentlich bestellten oder allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen werden. Mit diesem Vermerk bestätigt der Übersetzer, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich korrekt dem Originaldokument entspricht. Das ist im Wesentlichen auch der Inhalt der Beglaubigungsformel, die unter jede beglaubigte Übersetzung kommt.
Übersetzungen von Dokumenten, wie Reisepässen, Zeugnissen aller Art, Führerscheinen, Geburtsurkunden, Eheurkunden (auch als "Heiratsurkunden" bezeichnet) mit Beglaubigung durch einen staatlich beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer erhalten Sie entweder bei Übersetzungsbüros, in denen beeidigte Übersetzer ("sworn translators") fest angestellt sind oder für diese als Freiberufler tätig sind oder bei Einzelübersetzern, die über diese Qualifikation verfügen.
Eine beglaubigte Übersetzung wird benötigt, wenn eine Behörde, ein Gericht, eine Bildungseinrichtung oder eine andere offizielle Stelle sicherstellen muss, dass die Übersetzung eines Dokuments vollständig und korrekt ist.
Typische Fälle sind:
In diesen Fällen brauchen Sie zum Beispiel:
Nein, das ist nicht unbedingt erforderlich. Beglaubigte Übersetzungen werden von den Behörden sowohl dann anerkannt, wenn sie vom Original angefertigt wurden als auch, wenn eine gut lesbare Kopie als Vorlage diente. Der Unterschied bei Vorlage der Kopie eines Dokuments ist lediglich, dass in der Beglaubigungsformel steht: "Die Übersetzung wurde von einer Kopie angefertigt...". Das Original wird lediglich dann benötigt, wenn es Ihnen absolut unmöglich ist, dem beeidigten Übersetzer einen gut lesbaren Scan zuzusenden, berechtigte Zweifel an der Echtheit des Dokuments vestehen oder wenn von einem Gericht, einem Notar, einer Behörde oder einer Universität ausdrücklich die Vorlage des Originals verlangt wird.
Es reicht in der Regel eine gut lesbare Kopie. Bitte scannen Sie Ihr Dokument (Pass, Zeugnis, Führerschein, Scheidungsurteil) mit einem Scanner ein, speichern Sie das Dokument als PDF-Datei ab und versenden Sie es per eMail oder laden es über den entsprechenden Button hoch. Handyfotos sind möglich, sofern wirklich alles gut lesbar ist und keine Dokumententeile abgeschnitten sind.
Nein, das geht leider nicht. Nur ein autorisierter Übersetzer weiß, wie ein amtliches Dokument korrekt zu übersetzen ist. Selbst, wenn Sie eine oder mehrere Fremdsprachen perfekt können, ist es immer noch ein Unterschied, ob jemand, der vielleicht zwei Sprachen perfekt beherrscht, ein amtliches Schriftstück übersetzt, oder ein qualifizierter, staatlich geprüfter und in die geltenden Regeln eingewiesener Übersetzer.
Der Preis richtet sich nach Sprache, Umfang, Layout und Lesbarkeit Ihres Dokuments. Deshalb erhalten Sie den Preis auf konkrete Anfrage: Laden Sie Ihre Unterlagen über das Formular hoch oder senden Sie sie per E-Mail. Nach der persönlichen Prüfung erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit Liefertermin. Der Angebotspreis enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und den Standardversand innerhalb Deutschlands.
In der Regel sind Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Zeugnisse aus Afghanistan, Indien, Somalia, Ruanda und anderen Ländern mit sehr seltenen Sprachen, für die es oft keine oder nur sehr wenige beeidigte Übersetzer gibt, zweisprachig abgefasst, d.h. in der jeweiligen Landessprache und in Englisch. Daher wird die beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen vorgenommen. Das habe ich schon sehr oft praktiziert, und das wird von den Behörden, bei denen die beglaubigte Übersetzung vorgelegt wird, ohne Weiteres anerkannt. Es wird hier davon ausgegangen, dass die Urkunde in Dari, Malayalam etc. mit der englischen Übersetzung übereinstimmt, sodass eine von einem beeideten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung ins Deutsche von den entsprechenden Behörden ohne Weiteres anerkannt wird.
Dasselbe trifft übrigens generell für zweisprachig vorliegende Dokumente zu. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Übersetzung aus dem Englischen in der Regel immer preiswerter und geht schneller als z.B. eine Übersetzung aus dem Ukrainischen oder Rumänischen, sodass es sich empfiehlt, sich bei einem Dokument, das z.B. zweisprachig in rumänischer und englischer Sprache vorliegt, sich für eine Übersetzung aus dem Englischen zu entscheiden.
Wie geht es weiter? Checkliste: Angebot zu beglaubigten Übersetzungen
1. Sie haben das zu übersetzende Dokument über das Kontaktformular hochgeladen oder per E-Mail an »Übersetzungsbüro HARTMANN« versandt.
2. Sie haben das Preisangebot erhalten. Dieser Preis ist verbindlich. Er enthält folgende Positionen:
- Preis für die Übersetzung
- mehrfache gründliche Prüfung der Übersetzung auf Korrektheit und Einhaltung der geltenden Regeln für beglaubigte Übersetzungen
- Mehrwertsteuer (derzeit 19 %)
- Porto für den Versand der Übersetzung in Papierform zu Ihnen
- ggf. vorab Zusendung der Übersetzung in digitaler Form mit Bitte um Prüfung / Abgleich
- Zusendung der finalen beglaubigten Übersetzung (unterschrieben und mit Stempel des beeidigten Übersetzers) in digitaler Form;
dies ist eine kostenlose Zusatzleistung
- Das Preisangebot enthält auch eine Bestätigung bzw. Mitteilung des Liefertermins.
3. Sofern Ihnen Preis und Liefertermin zusagen, bestätigen Sie den Auftrag bitte formlos per E-Mail. (Bei Firmenkunden und
Stammkunden ist keine Vorauszahlung notwendig.)
In welcher Form bekommen Sie die beglaubigte Übersetzung geliefert?
Eine beglaubigte Übersetzung muss die inhaltliche Vollständigkeit des Originals garantieren, d.h. es werden alle Angaben aus Ihrem Originaldokument in der Übersetzung wiedergegeben.
Wenn Ihre Urkunde / Ihr Dokument Stempel enthält, muss die Inschrift darauf übersetzt und wiedergegeben werden.
Bei Unterschriften auf Ihrem Dokument muss ein entsprechender Vermerk darüber in der Übersetzung enthalten sein. Oft sind die Unterschriften nicht lesbar; in diesem Fall erfolgt eine entsprechende Anmerkung des Übersetzers (z.B. "Signature illegible"). Oft sind auf der Rückseite des Dokuments noch entsprechende Stempel zu finden. Auch diese werden vom Übersetzungsbüro Hartmann übersetzt.
Die Wiedergabe russischer Eigennamen, wie Шевченко, Семёнова, Нестерович, Лукьянов und anderen ins Deutsche unterliegt ganz genauen Regeln. Diese müssen nach der entsprechenden ISO-Norm R9 wiedergegeben werden.
Das Layout der Übersetzung muss dem Original nicht zwingend exakt spiegelbildlich entsprechen, sollte aber der besseren Übersicht und Nachvollziehbarkeit wegen so gut wie möglich nachgebildet werden. Ich habe es mir zur Angewohnheit gemacht, die Übersetzung weitestgehend der Vorlage nachzuempfinden. Beispiele dafür finden Sie unten.
Nach Fertigstellung und nochmaliger gründlicher Prüfung der Übersetzung wird diese mit dem Scan bzw. der Kopie der Originalvorlage mit Hilfe von speziellen Ösen links bzw. rechts oben zusammengeheftet, paraphiert und gestempelt, um eine Trennung von Übersetzung und Kopie des Ausgangsdokuments zu vermeiden.
Am Ende der vollständigen Übersetzung finden Sie den Beglaubigungsvermerk, mit dem bestätigt wird, dass Ihre Übersetzung vollständig ist und eine korrekte Übersetzung Ihres Ausgangsdokuments ist. Das Ganze wird dann durch den Beglaubigungsstempel und die Unterschrift des Übersetzers ein Dokument, das Sie bei einem Amt oder einer Bildungseinrichtung etc. vorlegen können.
Mein Name ist Hans-Albrecht Hartmann. Ich bin Diplomsprachmittler für Russisch und Englisch und der Leiter und Gründer des Übersetzungsbüros HARTMANN. Ich bin seit 1991 staatlich beeidigter und öffentlich bestellter Dolmetscher und Übersetzer für Russisch und Englisch. Bei Anfragen von beglaubigten Übersetzungen würde ich persönlich Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen ein Angebot machen. Die beglaubigten Übersetzungen in den Sprachen Russisch und Englisch mache ich selbst.
Sie können bei mir auch andere Sprachen (außer Russisch und Englisch) anfragen, wie z.B. Polnisch, Tschechisch, Spanisch oder Französisch. Die Übersetzungen in diesen Sprachen mache ich in enger Zusammenarbeit mit meinen Kollegen. Ansprechpartner für alle Übersetzungen in allen vom Übersetzungsbüro HARTMANN angebotenen Sprachen bin stets ich.